WELCHEN FÜHRERSCHEIN BRAUCHT MAN, UM EINEN 125 CCM MOTORROLLER ZU FAHREN?

Früher konnte der Inhaber eines Führerscheins Klasse 3 (Auto) durch die Inklusion des Führerscheines der Klasse A1 (Zweirad) profitieren. Letzteres erlaubte es dem Besitzer, Roller oder Motorräder mit einem Hubraum von unter 125 cm³ zu fahren. Dies ist heute nicht mehr der Fall, da es notwendig geworden ist, eine zusätzliche Führerscheinprüfung für die Lizenz zu absolvieren.

Wie findet das Fahrausbildung für das Fahren eines 125 cm³ Motorrollers statt?

Voraussetzung dafür ist ein Mindestalter von 25 Jahren und der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit fünf Jahren. Um die Gleichwertigkeit mit der Führerscheinklasse A1 zu erlangen, ist die Ausbildung obligatorisch und dauert neun Stunden. Sie besteht aus einem theoretischen Teil von vier Stunden, gefolgt von fünf Stunden praktischem. Am Ende dieser Ausbildung gibt es keine Prüfung: Es wird eine Bescheinigung über die Fortbildung ausgestellt, die bei einer Straßenkontrolle als Nachweis dient. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese erhaltene Bescheinigung keinen Führerschein darstellt und daher im Ausland nicht gültig ist.

Was sind die Bedingungen für den Erhalt eines Führerscheins der Klasse A1?

Ein Kandidat für einen A1 Führerschein muss mindestens 16 Jahre alt sein. Der Besuch der Fahrschule ist bereits ein halbes Jahr vor dem Erreichen des Mindestalters möglich. Ein Kandidat muss mindestens 16 Theoriestunden nachweisen können: 12 Stunden für den Grundstoff und 4 speziell für Motorräder. Abschließend folgt die theoretische Prüfung. Daraufhin wird zum Praxisunterricht übergegangen. Diese enthält 12 Sonderfahrten mit 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten. Unter diesen Voraussetzungen ist man berechtigt, die Prüfungen zum Führerschein für die Klasse A1 abzulegen.

Welche Fahrzeuge dürfen mit dem Zweiradführerschein A1 gefahren werden?

Der Inhaber eines Führerscheins der Klasse A1 ist berechtigt, Zweiräder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³, deren Leistung 11 KW nicht übersteigt, oder Dreiräder mit einer Höchstleistung von 15 KW und einem Verhältnis von Leistung und Gewicht von maximal 0,1 kW/kg zu führen.

Welches Risiko besteht, wenn man einen 125 cm³ Motorroller ohne Führerschein der Klasse A1 fährt?

Das Fahren eines 125 cm³ Fahrzeugs ohne einen Führerschein der Klasse A1 ist ein Verstoß gegen das Straßenverkehrsgesetz. Diese sieht vor, Zuwiderhandelnde mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe zu belangen. Es ist zudem ein A-Verstoß, was drei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg zur Folge hat. Zudem können die Haftpflicht- und die Versicherungsansprüche in Folge vom Fahren ohne Fahrerlaubnis erlöschen. Ist der Fahrer im Falle eines Unfalls nicht im Besitz eines Führerscheins der Klasse A1, sind weder er noch sein Beifahrer durch den Versicherer gedeckt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Rollerversicherung eine Verpflichtung ist und das Fahren eines 125 cm³ Fahrzeugs ohne den Erwerb eines Führerscheins der Klasse A1 nicht möglich ist.

Peugeot 125er Roller

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